Der Einsatz bestimmter Konservierungsstoffe gilt als bedenklich. Doch welche der in Deutschland zugelassenen Stoffe sind wirklich gesundheitsgefährdend?
Sie stecken im Wein aus dem Restaurant, in der Limonade vom Kiosk, im Käse aus dem Supermarkt und in vielen weiteren gängigen Lebensmitteln: Konservierungsstoffe. In Ländern der Europäischen Union sind derzeit 41 verschiedene Konservierungsmittel zugelassen. Zu viele, um im Alltag den Überblick zu behalten. Welche sind bedenklich? Und warum sind sie überhaupt in so vielen Nahrungsmitteln zu finden?
Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln
Konservierungsstoffe hemmen das Wachstum von Mikroorganismen. Dadurch werden Nahrungsmittel haltbar gemacht. Die in der EU zugelassenen Konservierungsstoffe sind auf Verpackungen durch E-Nummern klassifiziert. Das „E“ steht für EU bzw. Europa.
Schwefeldioxid (E 220) und Sulfite (E 221 bis E 224 und E 226 bis E 228)
Schwefeldioxid und die Salze dieser schwefligen Säure, die Sulfite, finden sich vor allem in Weißweinen, Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen wie Pommes oder Kartoffelpüree. Beim Weißwein sind unter anderem die Schwefelverbindungen für Kopfschmerzen und Übelkeit am Morgen nach der Party verantwortlich.
Kopfschmerzen vergehen, Allergien nicht. Allergische Reaktionen auf Schwefeldioxid und Sulfite können sich in Juckreiz, Verdauungsproblemen oder Atembeschwerden äußern. Vor allem für Asthmatiker kann eine Sulfit-Allergie lebensgefährlich sein. Beim Zusammenspiel von Asthma und Sulfit-Allergie kann der Körper überempfindlich reagieren und die Atemwege anschwellen. Die Folge kann ein anaphylaktischer Schock sein, die schwerste Form der allergischen Reaktion, welcher schlimmstenfalls zum Versagen des Atem- und Herz-Kreislauf-Systems führen kann.
Schwefelverbindungen zerstören außerdem das B1-Vitamin Thiamin. Thiamin ist an verschiedenen Nervenfunktionen beteiligt.
Natamycin (E 235) – Konservierungsstoffe, die auch als Arzneimittel eingesetzt werden
Natamycin wird in Deutschland nicht nur als Konservierungsstoff eingesetzt, sondern auch als Antibiotikum gegen Pilzinfektionen der Haut. Der Toxikologe Dr. Hermann Kruse weist in einem Vortrag an der Christian-Albrechts-Universität Kiel darauf hin, dass Arzneimittel in der Nahrung nichts zu suchen haben. Es bestehe die Gefahr, dass sich Resistenzen entwickeln.
E 235 taucht vor allem in gereiftem Käse sowie in getrockneten und gepökelten Wurstwaren auf, um diese vor Schimmelpilzen zu schützen. Wenn du also ein mit Natamycin behandeltes Produkt kaufst, achte darauf, die Käserinde oder Wursthülle großzügig abzuschneiden. In Biolebensmitteln darf dieses Konservierungsmittel nicht eingesetzt werden.
Kaliumnitrit (E 249) und Natriumnitrit (E 250)
Nitrite sind ausschließlich als Konservierungsstoffe für gepökelte Fleischerzeugnisse, gepökelten Speck sowie für Gänse- und Entenleberpasteten zugelassen. Sie werden gegen bestimmte Bakterien eingesetzt, welche im menschlichen Organismus starke Vergiftungen verursachen können.
Nitrite behindern allerdings den Sauerstofftransport im Blut. Dies ist vor allem für Säuglinge gefährlich. Doch beim Braten oder Grillen von gepökeltem Fleisch werden Nitrite auch für Erwachsene bedrohlich. Denn bei Temperaturen über 130°C werden Nitrosamine gebildet. Nitrosamine können die DNA schädigen und Tumore verursachen.
Wenn Nitrit und Sorbinsäure (E 200) gemeinsam auftreten, können beim Erhitzen solcher Nahrungsmittel genotoxische Substanzen entstehen. Das bedeutet, dass ein erhöhtes Risiko für vererbbare Schäden besteht. Natrium- und Kaliumnitrite sind auch für biologische Fleischerzeugnisse zugelassen. Allerdings verzichten unter anderem Bioland und Demeter auf deren Einsatz.
Natriumnitrat (E 251) und Kaliumnitrat (E 252)
Nitrate kommen in Böden und damit auch in allen pflanzlichen Lebensmitteln vor. Für den Menschen werden sie erst durch die Umwandlung in Nitrite und Nitrosamine gefährlich. Diese Umwandlung kann unkontrolliert im menschlichen Körper oder in Lebensmitteln stattfinden, weswegen Nitrate nur für das Pökeln eingesetzt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die im Körper angesammelten Nitrite und Nitrate nur zu geringen Mengen aus den Konservierungsstoffen E 249, E 250, E 251 und E 252 stammen. Der Großteil wird über das Trinkwasser und pflanzliche Lebensmittel aufgenommen. In einem weiteren Text erklären wir dir, wie Nitrat in Wasser und Lebensmittel gelangt.
Benzoesäure (E 210) und ihre Salze (E 211 bis E 213)
Die Benzoesäure und ihre Salze (Natrium-, Kalium- und Calciumbenzoat) werden in vielen Produkten eingesetzt. Beispielsweise findest du sie in Limonaden, Burgern, Ketchup, Marmeladen, Spirituosen oder Ostereierfarben. Doch genauso lang wie die Liste an Benzoesäure enthaltenden Produkten ist auch die Liste an gesundheitlichen Risiken.
Die regelmäßige Einnahme von Benzoesäure kann zu Verdauungsproblemen und Krämpfen sowie zu Beeinträchtigungen des Nervensystems führen. Natriumbenzoat (E 211) steht im Verdacht Hyperaktivität bei Kleinkindern zu fördern. Außerdem könnte E 211 bestimmte Bereiche der DNA beschädigen, wodurch Chromosomen brechen und Mitochondrien deaktiviert werden. Mitochondrien sind für die Zellatmung und wichtige Stoffwechselprozesse unverzichtbar.
Durch die Wechselwirkung zwischen Benzoesäure und Ascorbinsäure bzw. Vitamin C (E 300) kann krebserregendes Benzol entstehen. Die Konservierungsstoffe E 214, E 215, E 218 und E 219 sind Verbindungen der Benzoesäure. Für sie gelten dieselben gesundheitlichen Risiken.
Propionsäure (E 280) und ihre Salze (E 281 bis E 283)
Propionsäure wird in abgepacktem Brot und anderen vorverpackten Backwaren wie Kuchen und Keksen verwendet. In Deutschland war die Propionsäure als Konservierungsstoff jahrelang verboten. Grund für das Verbot waren Untersuchungen, die durch E 280 begünstigte Tumore am Vormagen der Ratte festgestellt haben. Seit 1996 ist Propionsäure EU-weit wieder zugelassen. Eine der Begründungen war, dass Menschen keinen Vormagen haben und E 280 deshalb unbedenklich sei.
Orthophenylphenol (E 231) und Natriumorthophenylphenolat (E 232)
Die Zusatzstoffe E 231 und E 232 werden eingesetzt, um Schalen von Zitrusfrüchten vor Schimmelpilzen und Bakterien zu schützen. Beide Konservierungsstoffe werden auch als Pflanzenschutzmittel eingesetzt und stehen im Verdacht, Allergien auslösen zu können.
Hexamethylentetramin (E 239)
Der Konservierungsstoff E 239 selbst hat keine konservierende Wirkung. Er ist wirksam, weil er Formaldehyd abspalten kann. Formaldehyd kann Bakterien abtöten, gilt gleichzeitig aber als krebserregend. Daher ist E 239 nur in sehr geringen Mengen und ausschließlich für die Käsesorte „Provolone“ zugelassen.
Die Konservierungsstoffe Borsäure (E 284) und Borax (E 285) sind nur noch in Kaviar zugelassen.
Als Konservierungsmittel dürfen Borsäure und Borax, das Natriumsalz der Borsäure, nur für echten Kaviar verwendet werden. Früher haben E 284 und E 285 als Konservierungsstoffe in anderen Lebensmitteln zu starken Vergiftungen geführt. Die beiden Stoffe reichern sich im menschlichen Organismus an und können bei regelmäßiger Einnahme Durchfälle und Organschäden verursachen.
Phosphorverbindungen (E 338 bis E 341, E 450 bis E 452, E 540, E 543 und E 544)
Phosphorverbindungen gehören zu den Antioxidationsmitteln. Diese gelten im weiteren Sinne als Konservierungsstoffe, da sie Lebensmittel davor schützen, ranzig oder braun zu werden.
Phosphorverbindungen finden sich unter anderem in Tiefkühlpizza, Babymilch, Backmischungen und Frühstücks-Cerealien. Phosphatzusätze in Cola-Getränken sorgen für die typisch dunkelbraune Farbe.
Der häufige Einsatz von Phosphaten in Lebensmitteln macht sie nicht weniger gesundheitsschädlich. Das Deutsche Ärzteblatt sieht die Verwendung von Phosphat in Lebensmitteln als „vermeidbares Gesundheitsproblem von bislang unterschätztem Ausmaß“, da Phosphate zu Herzstörungen führen und Blutgefäße verstopfen können. Für Nierenkranke seien hohe Phosphatzusätze lebensbedrohlich.
Es gibt auch unbedenkliche Konservierungsstoffe
In der Lebensmittelindustrie werden auch Konservierungsmittel verwendet, die als weitestgehend unbedenklich eingestuft werden. Dazu gehören Kalium-, Natrium- und Calciumacetat (E 261 bis E 263) sowie Milchsäure (E 270), Kohlendioxid (E 290), Apfelsäure (E 296) und Fumarsäure (E 297). Diese Stoffe kommen in der Natur vor und werden vom menschlichen Organismus verstoffwechselt. Für Säuglingsnahrung ist allerdings nur die sogenannte L(+)-Milchsäure zugelassen, da der Stoffwechsel noch nicht so weit entwickelt ist, um D(-)-Milchsäure abzubauen.