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Marmelade, Konfitüre, Gelee: Die entscheidenden Unterschiede und EU-Vorgaben

Streichen Sie Marmelade, Konfitüre oder Gelee aufs Brot? Als Lebensmittel-Experten klären wir die feinen Unterschiede und erklären, warum echte Marmelade im Regal rar geworden ist – stattdessen dominiert Konfitüre.

Im Alltag nennen viele jeden fruchtigen Brotaufstrich „Marmelade“. Doch streng genommen hängt die Bezeichnung in Deutschland von der Fruchtart und Verarbeitung ab. Marmelade entsteht aus Zitrusfrüchten und Zucker, abgeleitet vom portugiesischen „marmelo“ für Quitte. Traditionell wurden Quitten zu Mus eingekocht, um sie haltbar zu machen. Kochen Sie hingegen Himbeeren mit Gelierzucker, erhalten Sie Himbeerkonfitüre – keine Marmelade.

Die meisten „Marmeladen“ sind Konfitüren

Was wir oft als Marmelade bezeichnen, ist meist Konfitüre. Früher galten Aufstriche mit Fruchtstücken als Konfitüren, passierte als Marmeladen. Heute ist „Marmelade“ nur noch Zitrusfrüchten vorbehalten.

Der Begriff Konfitüre stammt aus dem Französischen „confiture“, vom Lateinischen „conficerem“. Bereits im antiken Rom konservierte man Früchte mit Zucker. Im Mittelmeerraum kocht man z. B. ganze Feigen in Zuckersirup als Dessert – eine Methode, die bis heute Früchte haltbar macht.

Gelee: Klar aus Fruchtsaft

Fruchtgelee besteht rein aus Fruchtsaft, ohne feste Bestandteile. Durch Einkochen mit Zucker gelieren die Säfte. Ideal eignet sich Johannisbeersaft, da die Kerne herausgesiebt werden.

Tipp: Ihre hausgemachte Marmelade können Sie frei so nennen – private Herstellung unterliegt keinen Vorgaben. Der Vorteil: Wählen Sie eigenen Zucker und frische, regionale Früchte der Saison.

Deutsche vs. englische Marmelade: EU schafft Klarheit

Verwirrung stiften englische Begriffe: „Marmalade“ nur aus Zitrusfrüchten, andere „jam“. Das passt nicht zur deutschen Einteilung nach Verarbeitung. Die EU-Konfitürenverordnung orientiert sich an England und regelt den internationalen Handel:

  • Pro Kilo Marmelade mindestens 200 g Zitrusfrüchte, -schalen, -mark oder -saft.
  • Gelee-Marmelade nur Zitrussaft, kein Fruchtfleisch.
  • Konfitüre für alle anderen Früchte, mind. 350 g Fruchtmark/Kilo (Ausnahmen: Johannisbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Brombeeren).
  • Mehr Frucht: „Konfitüre extra“.
  • Keine Konfitüre extra aus Melonen, Trauben, Äpfeln, Birnen.

Gelees: 350 g Fruchtsaft/Kilo, mehr = Gelee extra. Ob der Brexit die Regeln ändert, bleibt offen.